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Gruppenpraktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student/-in der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er/sie bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bietet regelmäßig Praktika für Studenten der Rechtswissenschaft in Form von Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Das nächste Praktikum wird in der Zeit vom 09.09. bis 04.10.2013 stattfinden. Es ist mittlerweile aber schon voll. Es können sich also keine Studenten mehr bewerben. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm (hier das Programm vom Frühjahr 2012 als Beispiel) angeboten. Einige Programmpunkte finden regelmäßig nicht im Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart statt. Sie sind größtenteils mit den öffenlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es wäre jedoch komfortabler, einen Pkw zu benutzen und ggf. Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die Zahl der Teilnehmerplätze ist üblicherweise auf 20 Teilnehmer beschränkt, um die Effektivität dieser Gruppenausbildung für den einzelnen Teilnehmer zu gewährleisten. Bei weniger als 10 Interessenten wird die Gruppenausbildung nicht durchgeführt.

Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studenten an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Tel 0711 / 921 4400.

Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben.

Hierbei wird auch auf die Voraussetzungen für eine Teilnahme und den notwendigen Inhalt des Zulassungsgesuches hingewiesen. Es sind im einzelnen Angaben erforderlich zu:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, eventuell Telefonnummer),
  • Geburtstag und –ort,
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester,
  • Versicherung, daß es sich um keine Mehrfachbewerbungen handelt.

Der im Aushang des Justizministeriums Baden-Württemberg angegebene Anmeldeschluss ist unbedingt zu beachten. Ein Anspruch auf Zulassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht.