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Schleckerprozess: Staatsanwaltschaft erteilt Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Wirtschaftsprüfer

Datum: 23.05.2017

Kurzbeschreibung: Im sogenannten Schleckerprozess hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach der Abtrennung des Verfahrens gegen zwei Wirtschaftsprüfer nun einer Einstellung des Strafverfahrens gegen diese beiden Angeklagten gegen die Zahlung von Geldauflagen zugestimmt.

Die beiden angeklagten Wirtschaftsprüfer waren mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Einzelunternehmens von Anton Schlecker im Geschäftsjahr 2009 bzw. des Abschlusses des Schlecker-Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt. Ihnen wurde zur Last gelegt, im Rahmen dieser Prüfung die falsche Bilanzierung durch den Hauptangeklagten erkannt, dessen ungeachtet aber in beiden Fällen attestiert zu haben, dass ihre Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. An diesem Tatvorwurf hält die Staatsanwaltschaft nach der Durchführung der Beweisaufnahme zwar fest. Allerdings ist nach der bisher durchgeführten Beweisaufnahme davon auszugehen, dass der Schuldvorwurf gegen die Angeklagten nicht so schwer wiegt und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung auch durch die Zahlung einer entsprechenden Geldauflage beseitigt werden kann. Für die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung war maßgeblich, dass es sich um eine schwierige Rechtsmaterie handelt und den Angeklagten insoweit lediglich ein bedingter Tatvorsatz zur Last liegt. Darüber hinaus war zu berücksichtigen, dass die Angeklagten erstmals strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und durch die öffentliche Hauptverhandlung sowie die besondere mediale Aufmerksamkeit des Verfahrens in besonderer Weise belastet wurden.

 

(Ansprechpartnerin: Erster Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)

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