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Anklage gegen ehemaligen Wachmann des KZ Auschwitz erhoben

Datum: 26.09.2013

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 93 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz Anklage wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord zum Landgericht - Schwurgerichtskammer - Ellwangen erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 23.10.1941 bis 31.01.1943 und vom 01.04.1943 bis 29.09.1943 Wachbereitschaft im Konzentrationslager Auschwitz gehabt und durch seine Tätigkeit den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt zu haben. Während seiner Wachzeit gingen in Auschwitz 12 Gefangenentransporte ein, bei denen wie in vielen anderen Fällen auch, gleich nach der Ankunft die Menschen nach ihrer Arbeitsfähigkeit selektiert und, soweit sie als nicht arbeitsfähig eingestuft  worden waren, in den Gaskammern getötet wurden.

Bei sechs der Transporte, die ihren Ausgangsort in Westerbork/Holland hatten, waren 4429 Gefangene sofort nach ihrer Ankunft im Lager umgebracht worden, bei zwei Transporten aus Berlin 1005 Menschen. Aus Theresienstadt erreichten während des Wachdienstes des Angeschuldigten zwei Transportzüge Auschwitz, von denen 3303 Gefangene sofort in den Gaskammern ermordet wurden. Bei einem weiteren Transport aus Malines/Belgien wurden 1375 Menschen umgebracht, bei einem anderen aus Drancy/Frankreich 398 Menschen.

Nach Kriegsende lebte der Angeschuldigte zunächst in Norddeutschland, bis er im Jahr 1956 nach Chicago/USA auswanderte. Nachdem dort Anfang der 80-er Jahre bekannt geworden war, dass der Angeschuldigte entgegen seinen Angaben im Einbürgerungsverfahren als SS-Mitglied zur Lagermannschaft von Auschwitz gehörte, wurde ihm in einem Ausbürgerungsverfahren die amerikanische Staatsbürgerschaft aberkannt, mit der weiteren Folge, dass er Ende 1982 aus den USA ausgewiesen wurde. Seither lebte der Angeschuldigte im Ostalbkreis. Im Mai 2013 wurde er in Untersuchungshaft genommen. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.

Die 1. Kammer des Landgerichts Ellwangen, dessen Zuständigkeit durch den letzten Wohnsitz des Angeschuldigten begründet ist,  hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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