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Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010: Ermittlungsverfahren gegen Polizeipräsident a.D. Stumpf wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt eingeleitet

Datum: 18.07.2014

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am14.07.2014 gegen Polizeipräsident a.D. Stumpf ein Ermittlungsverfahren wegendes Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen im Zusammenhang mit dem Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010 eingeleitet.

Am 30.09.2010 kam es gegen 14.10 Uhr im Bereich des sog. Feldherrenhügels im Schlossgarten durch den Wasserwerfer 2 zu Wasserstößen in Richtung von Demonstranten. Es besteht der Verdacht, dass sich Polizeipräsident a.D. Stumpf bereits zu diesem Zeitpunkt dort aufgehalten und dies wahrgenommen hat. Es hätte ihm somit zumindest ab diesem Zeitpunkt wegen seiner Funktion als polizeilicher Leiter des Einsatzes am 30.09.2010 die Pflicht oblegen, darauf hinzuwirken, dass die ihm unterstellten Polizeikräfte die Regelungen der PDV 122 beachten, wonach bei Wasserstößen darauf zu achten ist, dass diese nicht auf Kopfhöhe von Demonstranten abgegeben werden. 

Es besteht der Verdacht, dass Polizeipräsident a.D. Stumpf dies trotz seiner Gesamtverantwortung für den Einsatz sorgfaltswidrig unterlassen hat und dass hierdurch versehentlich zumindest im Zeitraum von 15.49 Uhr bis 16.22 Uhr insgesamt vier Personen durch Wasserstöße bzw. -strahle am Kopf bzw. im Gesicht getroffen und zum Teil schwer verletzt worden sind.

Der Tatverdacht hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung am 8. Juli 2014 vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart ergeben. Dort haben die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter erstmals angegeben, dass Polizeipräsident a.D. Stumpf bereits gegen 14.10 Uhr im Park gewesen sei und die Wasserstöße in Richtung der Demonstranten wahrgenommen habe. Sie verwiesen hierzu auf Videosequenzen. Eine staatsanwaltschaftliche Prüfung der bislang von der Polizei unter einem anderen Schwerpunkt ausgewerteten Videosequenzen bestätigte den Verdacht. 

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. (0711/921-4400)

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