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Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal: Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück

Datum: 04.02.2014

Kurzbeschreibung: Der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Siegfried Mahler, hat in einem Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal den in den letzten Tagen erhobenen Vorwurf, die Staatsanwaltschaft habe den Untersuchungsausschuss unvollständig unterrichtet, zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft ist ihren Pflichten nach dem Untersuchungsausschussgesetz in vollem Umfang nachgekommen. Die im Zusammenhang mit den im Wege der Rechtshilfe erfolgten Vernehmungen angefallenen Unterlagen wurden dem Ausschuss bereits am 9. Januar 2014 vollständig vorgelegt. Der Umstand, dass der Zeuge Henri Proglio von den französischen Behörden nicht polizeilich, sondern - ohne dass dies von der Staatsanwaltschaft beantragt war - richterlich vernommen wurde, ist für das Ermittlungsverfahren zunächst ohne Bedeutung. Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Ausschuss rechtliche Hinweise zur Frage der Verwertbarkeit in dessen Verfahren zu erteilen. Diese Prüfung ist ureigenste Sache des Ausschusses selbst, der seit dem genannten Zeitpunkt über sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen verfügt.

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Telefon: 0711/921-4400

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