Suchfunktion

Anklage gegen acht Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“

Datum: 14.12.2017

Kurzbeschreibung: Unter anderem wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlages, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Zwangsprostitution und Zuhälterei sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen insgesamt acht mutmaßliche Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Stuttgart erhoben.

Einem Großteil der Angeschuldigten, von denen drei zur weltweit höchsten Führungsebene der Organisation gehören, wird insbesondere zur Last gelegt, andere Mitglieder der „Osmanen Germania BC“, die die Gruppierung verlassen wollten oder sich Anweisungen widersetzten, erpresst, beraubt und brutal zusammengeschlagen zu haben, wobei sie zum Teil auch den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben sollen.

 

Bereits seit Ende 2016 ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart – Abteilung für Organisierte Kriminalität - und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) gemeinsam mit der Bundespolizeidirektion Stuttgart, dem Polizeipräsidium Ludwigsburg und dem Polizeipräsidium Stuttgart gegen Mitglieder rockerähnlicher Gruppierungen. Hintergrund sind die anhaltenden, meist auch gewalttätigen, Auseinandersetzungen in diesem Milieu. In den Fokus der Ermittlungen gerieten dabei auch führende Mitglieder der nationaltürkisch geprägten Gruppierung „Osmanen Germania BC“. Im Zusammenhang mit den nun angeklagten Taten hatten am 27. Juni 2017 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart und unter der Leitung des LKA über 400 Einsatzkräfte zeitgleich 20 Wohnungen bzw. Geschäftsräume und Fahrzeuge in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.


Die 3. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

 


Fußleiste