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Einstellung des Verfahrens anlässlich des Brandes in Backnang im März 2013

Datum: 12.05.2014

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren, welches anlässlich des Brandes eines Wohnhauses in Backnang eingeleitet worden war, eingestellt. Bei dem Brand am 10.03.2013 kamen insgesamt 8 Personen, die Mutter und sieben ihrer Kinder, ums Leben.

Die aufwändigen Ermittlungen konnten zwar zweifelsfrei die Brandursache belegen. Denn die Sachverständigen kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der Brand durch einen unsachgemäßen Umgang mit einem glimmenden Gegenstand verursacht worden war. Einen technischen bzw. elektrischen Defekt oder eine Brandstiftung konnten die kriminaltechnischen Spezialisten schon frühzeitig ausschließen.

Nicht eindeutig geklärt werden konnte jedoch, welche der am Tatabend anwesenden Personen versehentlich unvorsichtig mit dem glimmenden Gegenstand umgegangen ist. In der Familie pflegten mehrere Personen zu rauchen. Die Schlafcouch, in deren Bereich sich der Schwelbrand entzündete, diente neben seiner Bettfunktion auch als Sitzgelegenheit. Damit kamen mehrere Personen in Betracht, den glimmenden Gegenstand, bei dem es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Zigarette handelte, fallen gelassen oder liegen gelassen zu haben. Die vernommenen Zeugen machten unter Wahrung ihrer Rechte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Damit ergaben sich keine weiteren Ermittlungsansätze, die zur Aufklärung der Tat hätten dienen können.  

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

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