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Bosch muss Bußgeld zahlen

Datum: 23.05.2019

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Bescheid vom 23.05.2019 gegen die Robert Bosch GmbH wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Euro verhängt.

Die Robert Bosch GmbH hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Betrages soll binnen sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg erfolgen.

Mit der Geldbuße gegen die Robert Bosch GmbH wird eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) geahndet. Im Zusammenhang damit wurden im Zeitraum ab 2008 ca. 17 Millionen Motorsteuergeräte und Dosiersteuergeräte an verschiedene in- und ausländische Hersteller ausgeliefert, deren zugehörige Software teilweise unzulässige Strategien enthielt. Die belieferten Automobilhersteller verbauten die Steuergeräte in ihren Fahrzeugen, erwirkten behördliche Genehmigungen für diese und brachten sie schließlich auf den Markt. Die unzulässigen Softwarestrategien führten jedoch dazu, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge mehr Stickoxide ausstießen, als dies nach den regulatorischen Anforderungen zulässig war. Für Fahrzeugmodelle mehrerer Hersteller liegen insoweit – teilweise nicht bestandskräftige – Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes vor.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart traf im Rahmen ihrer Ermittlungen im Abgaskomplex umfangreiche Feststellungen und berücksichtigte zudem die Ermittlungsergebnisse anderer Staatsanwaltschaften. Danach ist davon auszugehen, dass die Initiative für Integration und Ausgestaltung der unzulässigen Strategien jeweils von Mitarbeitern der Automobilhersteller ausging. Die Frage einer strafbaren Beteiligung von Mitarbeitern der Robert Bosch GmbH an die-sen etwaigen Taten von Mitarbeitern der Automobilhersteller ist nach wie vor Gegenstand von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart, auf die der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen hat.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von zwei Millionen Euro erkannt worden. Mit den übrigen 88 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Ro-bert Bosch GmbH aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Die Höhe des Abschöpfungsteils der Geldbuße richtet sich zunächst nach den Gewinnen aus der Veräußerung der betroffenen Steuerungsgeräte, die durch die zulieferspezifische Ertragssituation geprägt sind. Bei der Bemessung der Geldbuße war zudem zu berücksichtigen, dass die Verantwortlichen der Robert Bosch GmbH bereits seit Oktober 2015 umfassend, konstruktiv und zudem ohne Fokussierung auf bestimmte Absatzmärkte mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten.

Das gegen die Robert Bosch GmbH geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

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