• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklageerhebung wegen Verdachts der Kursmanipulation

Suchfunktion

Anklageerhebung wegen Verdachts der Kursmanipulation

Datum: 27.03.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Männer im Alter von 37 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer -Stuttgart wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Markmanipulation erhoben.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, an den Börsen Berlin und Stuttgart eine US-Aktie über elektronische Medien in zahlreichen Börsenbriefen und E-Mail-werbungen offensiv gezielt empfohlen zu haben. Dadurch sollen sie im ersten Halbjahr 2013 den Kurs der Aktie massiv beeinflusst haben, ohne darauf hinzuweisen, dass ihre Auftraggeber größere Positionen in diesen Aktien hielten und sie in diesem Zeitraum gewinnbringend verkauften. Weiter besteht der Verdacht, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen und Bewerbungen der Aktien unrichtige bzw. irreführende Angaben über das hinter der Aktie stehende Unternehmen gemacht wurden. Die Ermittlungen hierzu ergaben, dass es sich bei dem empfohlenen Unternehmen um eine Briefkastenfirma ohne Mitarbeiter und Umsatz mit Firmensitz an einer Tankstelle in Las Vegas/USA handelt. Den Ermittlungen zufolge erwarben 33 Anleger wegen der offensiven Werbung und im Vertrauen darauf, dass die Angaben der Angeklagten der Wahrheit entsprachen, Aktien im Wert von knapp 55.000 Euro. Weitere 58 Personen erwarben die Aktie gleichfalls, hatten jedoch keine Erinnerung mehr daran, ob sie die Aktie auf Grund der Kaufempfehlungen der Angeklagten erworben hatten. Ihnen ist ein Schaden von über 205.000 Euro entstanden, den die Angeklagten billigend in Kauf nahmen.

Deshalb werden sich die Angeklagten wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 33 Fällen und des versuchten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 58 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Marktmanipulation vor Gericht verantworten müssen.

Der 59-jährige Angeklagte ist australischer Staatsangehöriger. Er wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls im Juni 2014 in der Schweiz festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der zweite Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde im Juli 2014 ebenfalls aufgrund eines europäischen Haftbefehls an der polnisch-ukrainischen Grenze festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl ist zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt worden, da er umfassende Angaben gemacht hat.

Beide Angeschuldigte sind nicht vorbestraft.

Die 10. Kammer des Landgerichts Stuttgart wird am 10. April 2015 um 13.30 Uhr die Hauptverhandlung beginnen. Es sind weitere Termine geplant.

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

Fußleiste