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Anklageerhebung gegen vier Verantwortliche der LBBW-Immobiliengruppe wegen des Verdachts der Untreue

Datum: 31.07.2013

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen drei ehemalige Geschäftsführer der LBBW Immobilien GmbH im Alter zwischen 51 und 63 Jahren sowie gegen einen 33 Jahre alten Projektleiter Anklage wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Untreue im besonders schweren Fall zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Dezember 2007 beschlossen zu haben, in ein hochriskantes Immobilienprojekt in Rumänien einen Kapitalbetrag von 21 Millionen Euro zu investieren, obwohl sie wussten, dass die Informations- und Kalkulationsgrundlagen für dieses Projekt nicht den Mindestanforderungen an ein solches Geschäft entsprachen, und dadurch - wie sie in Kauf nahmen - das Vermögen des Kreditinstituts in derselben Höhe geschädigt zu haben.

So hätte nach dem Ergebnis der Ermittlungen vor Projektbeginn insbesondere die Frage der Wirtschaftlichkeit des Projekts wesentlich sorgfältiger geprüft werden müssen. Für die Kalkulation der Kosten des voluminösen Bauprojekts lagen nur ungefähre Richtwerte vor. Zu den Erlösen fehlten tragfähige Grundlagen für die Annahme, in einer mittelgroßen Stadt in Rumänien könnten 1.300 Wohnungen im Hochpreissegment verkauft werden.

Zum Wert des anzukaufenden Baugrundstücks, einem ehemaligen Fabrikgelände, wurden vor dem Beschluss keine Informationen eingeholt, weshalb man von einem überhöhten Wert ausging. Auch die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit stand im Zeitpunkt des Beschlusses wegen des Fehlens eines Bebauungsplans nicht fest. Eine hierfür im Beschluss vorgesehene Sicherung durch einen hälftigen Kaufpreiseinbehalt und einem Rücktrittsrecht war nicht ausreichend. Für die vorgesehene Fremdfinanzierung des Projekts durch rumänische Banken gab es keine Zusagen.

Auch die Frage nach vorhandenen Altlasten hätte noch vor Projektbeginn geklärt und entsprechend abgesichert werden müssen. Im Beschluss der Geschäftsführung vom Dezember 2007 wurde das Altlastenrisiko zwar als hoch eingeschätzt. Es wurde im Beschluss festgestellt, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, mit dessen Ergebnis noch während den Grundstückverhandlungen zu rechnen sei. Außerdem solle im Kaufvertrag eine Passage vorhanden sein, die alle Kosten und Folgekosten aus Altlasten auf den Verkäufer abwälze.

Letztlich wurde aber die Zustimmung zu dem Projekt erteilt, ohne dass die Frage der Altlasten wirklich geklärt war. Auch die Abwälzung der Sanierungskosten auf den Verkäufer stellte keine ausreichende Absicherung dar, da dieser zahlungsunfähig sein könnte.

Ebenso gehört nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu den Mindestanforderungen, dass geprüft wird, ob Restitutionsansprüche von ehemals zwangsenteigneten Immobilieneigentümer in Bezug auf das Grundstück bestehen. Auch in dieser Frage wurde nach dem Ergebnis der Ermittlungen im Geschäftsführer-Beschluss lediglich festgestellt, dass diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben werden wird.

Das gescheiterte Immobilienprojekt führte bei der LBBW Immobilien Gruppe zu einem Verlust in zweistelliger Millionenhöhe.

Wer auf dieser mangelhaften und teilweise auch falschen Informations- und Kalkulationsgrundlage ein Projekt von mehreren Millionen Euro billigt, handelt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft pflichtwidrig, weil er seine Vermögensbetreuungspflicht, die ihm eingeräumt war, über fremdes Vermögen zu verfügen, damit verletzt.

Die Ermittlungen wurden sehr umfangreich und aufwändig geführt. So befasste sich das Ermittlungsverfahren mit insgesamt 9 Sachverhaltskomplexen, von denen jetzt einer angeklagt worden ist. Bei den im Sommer 2009 durchgeführten Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt (19 Umzugskartons), deren Auswertung eine geraume Zeit in Anspruch nahm. Gegen zwei andere Beschuldigte wurde das Verfahren eingestellt, gegen zwei weitere Beschuldigte, beide Mitglieder des Gesellschafterausschusses, wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil bei ihnen keine zureichenden Anhaltspunkte für einen vorsätzlichen Verstoß gegen Vermögensbetreuungspflichten bestanden.

Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

 

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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