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Anklage gegen Polizeibeamten

Datum: 18.05.2018

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und versuchter Verfolgung Unschuldiger Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht - Stuttgart gegen einen Polizeibeamten erhoben.

Am 19. Februar 2017 wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall in der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart gerufen. Vor Ort kam es zwischen dem angeschuldigten Polizeibeamten und dem Fahrer des verunfallten Fahrzeugs zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, dabei ohne Grund versucht zu haben, die Arme des Geschädigten auf dessen Rücken zu fixieren und diesen zu Boden zu bringen. Drei hinzukommende Polizeibeamte sahen, wie der Angeschuldigte erfolglos versuchte, den Geschädigten zu fixieren. Aus diesem Grund gingen sie irrtümlich davon aus, dass dieser sich zuvor offenbar aggressiv verhalten haben musste und daher die versuchte Fixierung durch den Angeschuldigten zur Eigensicherung erforderlich und zulässig sei. Im falschen Glauben, den Angeschuldigten bei der Durchsetzung einer rechtmäßigen Diensthandlung zu unterstützen, kamen sie diesem zu Hilfe und brachten den Geschädigten schließlich gemeinsam zu Boden. Während der Geschädigte von zwei Polizeibeamten festgehalten wurde, soll der Angeschuldigte diesen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Wenige Tage später soll der Angeschuldigte in einer dienstlichen Stellungnahme den Vorfall bewusst dahingehend falsch geschildert haben, dass der Verdacht einer Straftat gegen den Geschädigten entstehen konnte.

Die Ermittlungen wurden zunächst gegen alle beteiligten vier Polizeibeamte geführt. Nach deren Abschluss wurden die Verfahren gegen die drei weiteren Polizeibeamten nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da diese von der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung des Angeschuldigten überzeugt waren und aufgrund ihrer Wahrnehmungen auch sein durften.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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