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Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Testfahrern von Fahrzeugen eines namhaften Automobilherstellers beendet

Datum: 25.01.2016

Kurzbeschreibung: Die umfangreichen Ermittlungen der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart betrafen den Verdacht, dass eine Vielzahl der bei externen Dienstleistungsunternehmen beschäftigten Testfahrer, welche der Automobilhersteller angefordert hatte, zu Unrecht als selbständige Unternehmer behandelt wurden.



Dadurch wurden über mehrere Jahre Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten. Die vollständige Klärung des Verdachts für den gesamten Zeitraum  hätte allerdings weitere langwierige und aufwendige Ermittlungen erfordert. Davon wurde abgesehen, nachdem sich der Konzern und der Hauptdienstleister der Erprobungsfahrten, ein ehemaliges Tochterunternehmen des Automobilherstellers, bereit erklärt hatten, ohne vorherige gerichtliche Klärung den geschätzten wirtschaftlichen Vorteil aus den fraglichen Gesetzesverstößen durch Zahlungen an die Staatskasse auszugleichen. Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe hat der Automobilkonzern bereits Ende 2014 nachentrichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Zahlung von weiteren insgesamt 9,5 Millionen Euro angeordnet. Dadurch wird der restliche Vorteil aus den fraglichen Rechtsverstößen abgeschöpft. Die Verantwortlichen des Konzerns haben inzwischen auch die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern geändert und zugesagt, derartige Vorgänge künftig genau zu überwachen, um derartigen Rechtsverstößen vorzubeugen.  

 

Unter diesen Umständen wurde das gegen einzelne Verantwortliche geführte Verfahren mit Zustimmung des Landgerichts Stuttgart wegen geringer Schuld eingestellt worden.

 

(Ansprechpartner: Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)

 

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