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Anklage gegen ehemalige Verantwortliche der Nestwerk Stiftung erhoben

Datum: 14.12.2012

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen drei ehemalige Verantwortliche der Nestwerk Stiftung Anklage u.a. wegen des Vorwurfs der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue zum Landgericht - Wirtschafts-strafkammer - Stuttgart erhoben.

Dem geschäftsführenden Vorstand wird vorgeworfen, von 2007 bis zur Insolvenz im Oktober 2010 umfangreiche Entnahmen aus dem Stiftungsvermögen für private Zwecke getätigt zu haben, was den Vorwurf der Untreue im besonders schweren Fall für 140 Taten begründet. So hat er nach dem Ergebnis der Ermittlungen dem Stiftungsvermögen für private Zwecke über 500.000 EUR entnommen und darüber hinaus private Kraftfahrzeuge, die Miete für die Privatwohnung und sonstige private Ausgaben aus dem Stiftungsvermögen bezahlt, ohne hierzu befugt zu sein, und seinem Sohn unentgeltlich eine Wohnung der Stiftung zur Verfügung gestellt. Weiter soll er eine insolvenzreife Tochtergesellschaft der Nestwerk Stiftung künstlich am Leben gehalten haben, indem er aus dem Vermögen der Stiftung Scheinrechnungen der Tochtergesellschaft bezahlte, für die eine Gegenleistung nie erbracht worden war. Insgesamt beläuft sich der Schaden der Nestwerk Stiftung aus den Untreuevorwürfen auf über 1,8 Mio. EUR in den Jahren 2007 bis 2010.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, zwei Banken, die als Darlehensgeber der Nestwerk Stiftung auftraten, mit gefälschten Langzeitmietverträgen der Stadt Stuttgart und mit gefälschten Rechnungen zur Dokumentation des angeblichen Baufortschritts zur Auszahlung von Darlehen veranlasst zu haben, obwohl ein entsprechender Baufortschritt tatsächlich nicht bestand. Beispielsweise wurde eine Containeranlage angemietet, der finanzierenden Bank wurden aber Rechnungen über den Kauf der Containeranlage vorgelegt, worauf diese den Kaufbetrag an die Stiftung überwiesen hat. Insgesamt haben die Banken irrtumsbedingt über 16 Mio. EUR an die Stiftung ausbezahlt, wobei sich der verbleibende Schaden bei Anklageerhebung aktuell auf 9,2 Mio. EUR beläuft.
Weiter werden dem Angeschuldigten Insolvenzverschleppung und zahlreiche Buchhaltungs- und Bilanzdelikte zur Last gelegt.

Angeklagt wurde ebenfalls die Ehefrau des geschäftsführenden Vorstands, die diesem als Buchhalterin der Nestwerk Stiftung Beihilfe zu dessen Taten geleistet hat, sowie der ehrenamtliche Vorstand der Nestwerk Stiftung, weil er seinen Vorstandskollegen nicht ausreichend überwacht hat. Bei gehöriger Überwachung wären die Taten zu verhindern gewesen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Stiftungsrat wurde eingestellt.

Die 6. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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